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Mitglied werden

(Bitte den Aufnahmeantrag ausdrucken, ausfüllen und bei der Geschäftsstelle oder online unter einreichen.)

Mit Abgabe des Aufnahmeantrages erhält das neue Mitglied die Satzung sowie die Beitragsordnung ausgehändigt.


Mitgliedsbeitragssätze

Beitrags-

klasse

Mitgliederart

monatlicher 

Beitrag / Euro  

1.

Kinder, Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren

4,50

2.

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr im allgemeinen Sportbetrieb

5,50

3.

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr im Wettkampfbetrieb

6,50

4.

Mitglieder vom 18. bis 27. Lebensjahr im allgemeinen Sportbetrieb, die sich in

        - Ausbildung befinden

        - Wehrdienstleistende

        - Ersatzdienstleistende

auf Antrag

5,00

5.

wie 4., aber im Wettkampfbetrieb

auf Antrag

5,50

6.

Empfänger von ALG II (Bürgergeld) auf Antrag, begrenzt für 1 Jahr

4,50

7.

passive Mitglieder ohne sportliche Betätigung

4,50

8.

Ehrenmitglieder

freiwillig

9.

ruhende Mitgliedschaft auf Antrag, begrenzt für 1 Jahr

ohne

10.

Mitgliedschaft auf Probe, begrenzt auf 3 Monate

(Nur gültig im Jugendbereich des Vereins)

2,00

11.

Die Beitragsanteile je Mitglied an den LSB Brandenburg und den KSB Elbe-Elster werden in der von beiden

Vereinigungen beschlossener Höhe als einmaliger Beitrag im 1. Halbjahr erhoben.

- ab 2012  8,00 Euro/Jahr

 


Hinweise

  1. Für den Mitgliedsbeitrag besteht Bringepflicht für das Vereinsmitglied.

  2. Beitragsrückstände von mehr als 6 Monaten führt zum Vereinsausschluss.

  3. Bei ermäßigtem Beitrag gemäß Klasse 4 + 5 ist dem Antrag eine Ausbildungsbescheinigung bzw. der Dienstnachweis beizufügen. 

    Läuft der Dienst bzw. die Ausbildung länger als 1 Jahr sind die vorgenannten Unterlagen neu einzureichen, da sonst der Anspruch auf Ermäßigung erlischt.

  4. Alle Anträge sind vom Leiter der Sportgruppe bzw. dem Abteilungsleiter mit Unterschrift zu bestätigen.

  5. Die Anspruchsberechtigung zur Beitragsklasse 6 + 9 ist glaubhaft nachzuweisen.

  6. Die Mitglieder sind verpflichtet Änderungen, die die Einstufung in eine der Beitragsklassen beeinflussen, umgehend beim Schatzmeister des Vereins anzuzeigen.

  7. Die Klasse 9 wird nur in Ausnahmefällen erteilt.

    Hierbei ruht nicht nur die Beitragspflicht des Vereinsmitgliedes, sondern auch alle Rechte, wie Wahlrecht, Vereinshaftpflicht, Unfallschutzversicherung usw.

 

Die Mitgliedsbeitragssätze treten auf Beschluss der Mitgliederversammlung des SV 1919 Prösen e.V. vom 08.02.2019 in Kraft und gelten gemäß Pkt. 2 der Beitragsordnung des Vereins, rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres.